In meiner Ordination können Eignungsuntersuchungen nach §8 des Führerscheingesetzes durchgeführt werden.
Diese Untersuchung benötigen Sie
- Beim Neuerwerb einer Lenkerberechtigung
- Bei einer Verlängerung Ihrer Lenkerberechtigung der Gruppe 2 (C, D ,und E)
- alle 5 Jahre zwischen 46. Und 60. Lebensjahr
- alle 2 Jahre ab dem 60. Lebensjahr
- Für Führerschein-Umschreibungen aus Nicht-EU Staaten mit Hauptwohnsitz in Österreich
Bitte nehmen Sie zur Untersuchung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mit.
Brillen –und/oder Kontaktlinsenträger benötigen außerdem Ihren Sehbehelf für die Untersuchung und einen gültigen Brillenpass.